Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 28.06.2023
Artikel 1: Definitionen
- In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Viv! Christmas als Verkäufer bezeichnet.
- Die Gegenpartei des Verkäufers wird als Käufer bezeichnet.
- Verkäufer und Käufer zusammen werden als Parteien bezeichnet.
- Der Begriff "Vertrag" bezieht sich auf den Kaufvertrag zwischen den Parteien.
Artikel 2: Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart wurden.
Artikel 3: Zahlung
- Der volle Kaufpreis ist immer sofort im Geschäft zu zahlen. Bei Reservierungen kann in einigen Fällen eine Anzahlung verlangt werden. In diesem Fall erhält der Käufer einen Beleg für die Reservierung und die Vorauszahlung.
- Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
- Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer die Eintreibung vornehmen. Die Kosten für die Eintreibung gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden gemäß dem niederländischen Beschluss über die Vergütung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
- Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.
- Weigert der Käufer, bei der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer mitzuwirken, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.
Artikel 4: Angebote, Offerten und Preis
- Angebote sind unverbindlich, es sei denn, das Angebot enthält eine Frist für die Annahme. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt das Angebot.
- Lieferzeiten in Angeboten sind indikativ und geben dem Käufer bei Überschreitung kein Recht auf Auflösung oder Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Dies muss ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart werden.
- Der auf Angeboten, Offerten und Rechnungen angegebene Preis umfasst den Kaufpreis einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und eventueller sonstiger staatlicher Abgaben.
Artikel 5: Widerrufsrecht
- Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Verbraucher die gesamte Bestellung erhalten hat.
- Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach den Vorgaben des Verbrauchers maßgefertigt oder schnell verderblich sind.
- Der Verbraucher kann ein vom Verkäufer bereitgestelltes Widerrufsformular verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses Formular dem Käufer auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
- Während der Widerrufsfrist wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung mit Sorgfalt behandeln. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit allen mitgelieferten Zubehörteilen und, soweit möglich, in der Originalverpackung an den Verkäufer zurücksenden, gemäß den vom Unternehmer bereitgestellten angemessenen und klaren Anweisungen.
Artikel 6: Änderung des Vertrags
- Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die zu erbringenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend an.
- Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung davon beeinflusst werden. Der Verkäufer wird den Käufer darüber so schnell wie möglich informieren.
- Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Konsequenzen hat, wird der Verkäufer den Käufer darüber im Voraus schriftlich informieren.
- Wenn die Parteien einen festen Preis vereinbart haben, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags eine Überschreitung dieses Preises zur Folge hat.
- Abweichend von den Bestimmungen im dritten Absatz dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umständen beruht, die dem Verkäufer zuzuschreiben sind.
Artikel 7: Lieferung und Gefahrübergang
- Sobald die Ware vom Käufer in Empfang genommen wird, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.
Artikel 8: Untersuchung, Reklamationen
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der (Ab-)Lieferung, jedoch in jedem Fall so schnell wie möglich zu untersuchen. Dabei hat der Käufer zu überprüfen, ob Qualität und Menge der gelieferten Ware dem entsprechen, was die Parteien vereinbart haben, oder ob Qualität und Menge den Anforderungen entsprechen, die im normalen (Handels-)Verkehr gelten.
- Reklamationen bezüglich Beschädigungen, Mängeln oder Verlust von gelieferten Waren müssen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Tag der Lieferung der Waren schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
- Wird die Beschwerde innerhalb der festgelegten Frist als berechtigt anerkannt, hat der Verkäufer das Recht, entweder zu reparieren, erneut zu liefern oder die Lieferung aufzugeben und dem Käufer eine Gutschrift für diesen Teil des Kaufpreises zu senden.
- Geringfügige und/oder in der Branche übliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Menge, Maß oder Ausführung können dem Verkäufer nicht angelastet werden.
- Reklamationen bezüglich eines bestimmten Produkts haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile desselben Vertrags.
- Nach der Verarbeitung der Waren beim Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.
Artikel 9: Muster und Modelle
- Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird vermutet, dass es nur als Beispiel bereitgestellt wurde, ohne dass die zu liefernde Ware diesem entsprechen muss. Dies gilt nur dann anders, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die zu liefernde Ware damit übereinstimmen wird.
- Bei Verträgen über unbewegliche Sachen wird die Angabe von Fläche oder anderen Maßen und Bezeichnungen ebenfalls als Hinweis vermutet, ohne dass die zu liefernde Ware diesen entsprechen muss.
Artikel 10: Lieferung
- Die Lieferung erfolgt "ab Werk/Laden/Lager". Dies bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung oder zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem die Waren ihm gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden.
- Verweigert der Käufer die Annahme oder ist er nachlässig bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern.
- Wenn die Waren geliefert werden, ist der Verkäufer berechtigt, eventuelle Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
- Wenn der Verkäufer für die Ausführung des Vertrags Informationen vom Käufer benötigt, beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
- Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ. Dies ist niemals eine Ausschlussfrist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes schriftlich vereinbart oder eine Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Der Verkäufer ist berechtigt, diese Teile separat in Rechnung zu stellen.
Artikel 11: Höhere Gewalt
- Kann der Verkäufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, haftet er nicht für Schäden, die der Käufer erlitten hat.
- Als höhere Gewalt betrachten die Parteien jede Situation, die der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund derer der Käufer vernünftigerweise keine normale Vertragserfüllung verlangen kann, wie z. B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Sabotage, Terrorismus, Energieausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Brand, Betriebsbesetzung, Streiks, Aussperrungen, geänderte Regierungsmaßnahmen, Transportprobleme und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers.
- Darüber hinaus betrachten die Parteien als höhere Gewalt den Umstand, dass Zulieferer, von denen der Verkäufer für die Ausführung des Vertrags abhängig ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer zuzuschreiben.
- Tritt eine der zuvor genannten Situationen ein, die dazu führt, dass der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die in der vorstehenden Satz genannten Situation 30 Kalendertage andauert, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
- Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine Kündigung ist nur per Einschreiben möglich.
Artikel 12: Übertragung von Rechten
- Die Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Bestimmung mit dinglicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
- Die beim Verkäufer vorhandenen und gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Waren zurücknehmen.
- Wenn die vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Teil doch noch bezahlt wird. In diesem Fall liegt ein Schuldnerverzug vor. Eine verzögerte Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht angelastet werden.
- Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Police auf erste Anfrage zur Einsicht bereitzustellen.
- Wenn die Waren noch nicht geliefert wurden, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht gemäß der Vereinbarung bezahlt wurde, hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. Die Ware wird dann nicht geliefert, bis der Käufer vollständig und gemäß der Vereinbarung bezahlt hat.
- Im Falle einer Liquidation, Insolvenz oder Zahlungsaussetzung des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.
Artikel 14: Haftung
- Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrags ergeben, ist stets auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall durch die abgeschlossene Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag wird um den Betrag des Selbstbehalts gemäß der jeweiligen Police erhöht.
- Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind, ist nicht ausgeschlossen.
Artikel 15: Reklamationspflicht
- Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Beschwerden über die ausgeführten Arbeiten unverzüglich zu melden. Die Beschwerde muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
- Ist eine Beschwerde begründet, ist der Verkäufer verpflichtet, das Gut zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.
Artikel 16: Garantien
- Wenn im Vertrag Garantien enthalten sind, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Ware dem Vertrag entspricht, dass sie fehlerfrei funktioniert und dass sie für den Gebrauch geeignet ist, den der Käufer beabsichtigt. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren ab der tatsächlichen Inbetriebnahme durch den Käufer.
- Die genannte Garantie zielt darauf ab, zwischen Verkäufer und Käufer eine Risikoverteilung zu schaffen, die sicherstellt, dass die Folgen einer Garantieverletzung stets vollständig auf Kosten und Risiko des Verkäufers gehen und dass der Verkäufer sich in Bezug auf eine Garantieverletzung niemals auf Artikel 6:75 BW berufen kann. Das in der vorstehenden Satz festgelegte gilt auch, wenn die Garantieverletzung dem Käufer bekannt war oder hätte bekannt sein können durch Untersuchung.
- Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen oder unangemessenen Gebrauch entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Zustimmung Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen oder das gekaufte Gut für Zwecke verwendet haben, für die es nicht bestimmt ist.
- Betrifft die vom Verkäufer gewährte Garantie eine von einem Dritten hergestellte Sache, ist die Garantie auf die vom Hersteller gewährte Garantie beschränkt.
Artikel 17: Anwendbares Recht
- Für diesen Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer gilt ausschließlich niederländisches Recht. Der niederländische Gerichtshof ist zuständig.
- Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
- Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Gerichtsverfahren als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
Artikel 18: Gerichtsstand
- Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben und die nicht gütlich zwischen den Parteien beigelegt werden können, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht vorgelegt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 28.06.2023
Artikel 1: Definitionen Viv! Christmas wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet. Die Vertragspartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet. Die Parteien sind der Verkäufer und der Käufer zusammen. Mit dem Begriff "Vereinbarung" ist der Kaufvertrag zwischen den Parteien gemeint.
Artikel 2: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Vereinbarungen und Dienstleistungen oder Warenlieferungen durch oder im Namen des Verkäufers. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden.
Artikel 3: Zahlung Der gesamte Kaufpreis wird in der Regel sofort im Geschäft beglichen. In einigen Fällen kann eine Anzahlung erforderlich sein. Wenn der Käufer nicht rechtzeitig bezahlt, kann der Verkäufer die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzen. Wenn der Käufer im Zahlungsverzug bleibt, kann der Verkäufer mit der Einziehung der ausstehenden Beträge fortfahren.
Artikel 4: Angebote, Offerten und Preise Angebote sind unverbindlich, sofern nicht anders angegeben. Lieferzeiten in Offerten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht automatisch zur Vertragsauflösung oder Schadensersatz, es sei denn, schriftlich anders vereinbart. Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Der in Angeboten, Offerten und Rechnungen genannte Preis umfasst die Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben.
Artikel 5: Widerrufsrecht Der Verbraucher hat das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Bestellung den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, es sei denn, die Produkte sind maßgefertigt oder kurz haltbar.
Artikel 6: Änderung des Vertrags Während der Vertragserfüllung können Änderungen in den auszuführenden Arbeiten in gegenseitigem Einvernehmen vorgenommen werden. Dies kann sich auf den Fertigstellungstermin auswirken.
Artikel 7: Übergabe und Risikoübergang Das Risiko geht vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald der Käufer die gekaufte Ware erhalten hat.
Artikel 8: Untersuchung und Reklamationen Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Lieferung oder so bald wie möglich zu überprüfen, spätestens jedoch innerhalb von zehn Werktagen. Reklamationen in Bezug auf Beschädigungen, Mängel oder Warenverlust müssen innerhalb von zehn Werktagen nach der Lieferung schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
Artikel 9: Muster und Modelle Gezeigte Muster oder Modelle dienen nur zur Anzeige und müssen nicht genau mit dem gelieferten Produkt übereinstimmen.
Artikel 10: Lieferung Die Lieferung erfolgt ab Werk / Geschäft / Lager, wobei alle Kosten vom Käufer zu tragen sind. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren bei Lieferung oder gemäß der Vereinbarung in Anspruch zu nehmen. Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder vernachlässigt, die für die Lieferung notwendigen Informationen bereitzustellen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. Wenn die Ware geliefert wird, ist der Verkäufer berechtigt, eventuelle Lieferkosten in Rechnung zu stellen. Der Lieferzeitraum beginnt erst, nachdem der Käufer die erforderlichen Informationen dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat. Ein vom Verkäufer angegebener Liefertermin ist unverbindlich und niemals als fester Termin anzusehen.
Artikel 11: Höhere Gewalt Höhere Gewalt entbindet den Verkäufer von der Haftung, wenn er aufgrund unvorhersehbarer Umstände seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
Artikel 12: Übertragung von Rechten Rechte aus dem Vertrag können nicht ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden.
Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der volle Preis bezahlt ist. Der Verkäufer kann sein Eigentumsvorbehalt geltend machen, solange die Zahlung nicht wie vereinbart erfolgt. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, Waren, die seinem Eigentumsvorbehalt unterliegen, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu versichern und gegen Feuer, Explosion und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und die Police auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Wenn Waren noch nicht geliefert wurden, die vorab zu zahlenden Beträge jedoch nicht wie vereinbart gezahlt wurden, behält sich der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht vor. Die Ware wird erst geliefert, nachdem der Käufer vollständig und wie vereinbart bezahlt hat. Im Falle von Liquidation, Insolvenz oder Zahlungsaufschub des Käufers werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.
Artikel 14: Haftung Die Haftung des Verkäufers für Schäden ist auf den Betrag beschränkt, der von der Haftpflichtversicherung gezahlt wird. Dieser Betrag wird um den Selbstbehalt gemäß der jeweiligen Police erhöht. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Artikel 15: Rügepflicht Der Käufer ist verpflichtet, Mängel unverzüglich beim Verkäufer zu melden, um diesem die Möglichkeit zu geben, angemessen zu reagieren.
Artikel 16: Garantien Sofern im Vertrag Garantien aufgeführt sind, gelten die folgenden Bestimmungen. Der Verkäufer garantiert, dass die gelieferte Ware dem Vertrag entspricht, fehlerfrei funktioniert und für den beabsichtigten Verwendungszweck des Käufers geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach der tatsächlichen Inbetriebnahme durch den Käufer. Diese Garantie hat zum Ziel, eine Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer zu schaffen, bei der die Folgen eines Garantiebruchs stets vollständig zu Lasten des Verkäufers gehen und sich der Verkäufer bei einem Garantiebruch niemals auf Artikel 6:75 BW berufen kann. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße Verwendung oder Änderungen durch den Käufer oder Dritte ohne Genehmigung zurückzuführen ist oder wenn die Ware für ungeeignete Zwecke verwendet wurde. Wenn die vom Verkäufer gewährleistete Garantie eine von einem Dritten hergestellte Sache betrifft, ist die Garantie auf die Garantie des Herstellers beschränkt.
Artikel 17: Anwendbares Recht Dieser Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegt ausschließlich niederländischem Recht. Die niederländischen Gerichte sind zuständig. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Artikel 18: Gerichtsstand Alle aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich beigelegt werden können, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht vorgelegt.
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